Teilnahmebedingungen

1. ANMELDUNG

Die Teilnahme an einer Fahrt des Skiclubs Bad Kreuznach ist für alle Mitglieder des Skiclubs möglich. Nichtmitglieder können gegen den in der Fahrtenausschreibung genannten Aufpreis mitfahren. Durch den Aufpreis werden vereinsrechtliche und versicherungstechnische Belange ausgeglichen.

Die Anmeldung für eine Fahrt muss schriftlich oder per E-Mail („Fahrten-Anmeldeformular„) beim Fahrtenleiter erfolgen und wird schriftlich bestätigt. Der Anmelder/die Anmelderin erklärt ausdrücklich, den Vertrag im Namen und in Vollmacht aller auf der Fahrtenanmeldung auf geführten Personen verbindlich abgeschlossen zu haben und übernimmt damit die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden rechtlichen Verpflichtungen. Anmelder/Anmelderinnen unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung (Unterschrift) eines Erziehungsberechtigten. Er übernimmt damit neben dem Anmelder/der Anmelderin die sich aus der Anmeldung ergebenden rechtlichen Verpflichtungen.

2. ZAHLUNG

Nach Anmeldung beim Fahrtenleiter und dessen Bestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des jeweiligen Reisepreises pro Person zu leisten. Erst nach Eingang der Anzahlung kommt der Vertrag zustande und die Anmeldung wird rechtswirksam. Der Betrag über die Restzahlung wird schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn an den Skiclub zu überweisen.

Alle Zahlungen sind auf das Konto des Skiclub Bad Kreuznach e. V. bei der Sparkasse Rhein-Nahe IBAN DE26 5605 0180 0000 0171 11, BIC MALADE51KRE zu leisten. Die eventuell anfallenden Aktivbeiträge werden zum 15. Juni der jeweiligen Skisaison abgebucht.

3. LEISTUNG

Mit dem Fahrtenentgelt sind die in der Fahrtenausschreibung angegebenen Leistungen abgedeckt. Verzichtet ein Teilnehmer auf einen Teil dieser Leistungen, so mindert sich dadurch das Fahrtenentgelt nicht. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein Teilnehmer aus eigener Entscheidung z.B. die Anreise mit dem Bus nicht nutzt oder auf die Betreuung durch einen Skiclub–Übungsleiter verzichtet, sofern diese in der Fahrtenausschreibung angeboten wird. Teilnehmer, denen wegen eines von Bad Kreuznach ungünstig liegenden Wohnortes die Nutzung des Busses nicht möglich oder zumutbar ist, erhalten ggf. eine gesonderte Preisauskunft über den jeweiligen Fahrtenleiter. Bei Fahrten mit Busanreise besteht eine Mindestteilnehmer zahl von 30 Personen (einschließlich Fahrtenleitung und Übungsleitern), da die Fahrt ansonsten nicht wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Bei Unterschreitung dieser Teilnehmerzahl, stimmt der Fahrtenleiter mit den bis dato angemeldeten Teil nehmern ab, ob und wie die Fahrt bzw. die Anreise erfolgen kann.

Die skiläuferische Betreuung, sofern eine solche bei der Fahrt angeboten wird, durch unsere Übungsleiter erfolgt entsprechend ihrer Ausbildung und gemäß den im Gastland geltenden Bestimmungen. Der Anspruch der Teilnehmer auf skiläuferische Betreuung besteht nicht uneingeschränkt. Die Betreuung skiläuferisch routinierter Gruppen kann zugunsten weniger erfahrener Skiäufer eingeschränkt werden. Umgekehrt können aus organisatorischen Gründen, wenn z. B. die Mindestzahl von 4 Personen pro Gruppe nicht erreicht wird, die betroffenen Teilnehmer an eine örtliche Skischule verwiesen werden. In diesem
Fall wird der Übungsleiteranteil am Fahrtenentgelt erstattet: Die Kosten für die örtliche Skischule trägt der Teilnehmer in diesem Fall selbst. Bei minderjährigen Kindern obliegt die gesamte Organisation mit der örtlichen Skischule den jeweiligen Eltern.

4. Reiserücktritt

Bei Abmeldung nach dem ausgeschriebenen Anmeldeschluss werden Stornogebühren fällig. Diese richten sich bezüglich der Unterkunft nach den Stornobedingungen der jeweiligen seitens des Skiclubs gebuchten Beherbergungsbetriebe. Weitere Stornokosten können aufgrund von Fahrtkosten und/oder Kosten für Skipässe entstehen. Die Höhe kann unterschiedlich sein und ist in der Regel auch vom Zeitpunkt des Reiserücktritts in Verhältnis zum Reiseantrittstag abhängig. Der Skiclub kann zusätzlich einen kleineren Betrag als Abgeltung des vereinsinternen und buchungstechnischen Aufwands erheben. Kann keine Ersatzperson gestellt werden, werden die von evtl. Vertragspartnern geltend gemachten anteiligen Kosten berechnet. Der Skiclub hat keine Reiserücktrittversicherung. Es wird empfohlen eine teilnehmerbezogene Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

5. VERSICHERUNG

Unsere Mitglieder sind im Rahmen der für den Landessportbund Rheinland geltenden Bestimmungen gegen Unfall versichert.
Alle Fahrtenteilnehmer sind durch Sicherungsschein gegen den Insolvenzfall abgesichert.

6. HAFTUNG

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Die Haftung der beauftragten Transportgesellschaften, Hotels, Versicherungen usw. bleibt hiervon unberührt. Eine Beeinflussung unserer Fahrten durch höhere Gewalt schließt eine Haftung
unsererseits aus.

7. GEPÄCKVERLADUNG

Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Be- und Entladen ihres Gepäcks selbst zu überwachen bzw. im Rahmen der Anweisungen unserer Beauftragten oder Vertragspartner persönlich vorzunehmen oder daran mitzuwirken. 

Stand: 09/2024