Teilnahmebedingungen
1. ANMELDUNG
Die Teilnahme an einer Fahrt des Skiclubs Bad Kreuznach ist für alle Mitglieder des Skiclubs möglich. Nichtmitglieder können
gegen den in der Fahrtenausschreibung genannten Aufpreis mitfahren. Durch den Aufpreis werden vereinsrechtliche und
versicherungstechnische Belange ausgeglichen
Die Anmeldung für eine Fahrt muss schriftlich oder per E-Mail beim Fahrtenleiter erfolgen und wird schriftlich bestätigt. Der
Anmelder/die Anmelderin erklärt ausdrücklich, den Vertrag im Namen und in Vollmacht aller auf der Fahrtenanmeldung auf
geführten Personen verbindlich abgeschlossen zu haben und übernimmt damit die sich aus diesen Teilnahmebedingungen
ergebenden rechtlichen Verpflichtungen. Anmelder/Anmelderinnen unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung (Unterschrift)
eines Erziehungsberechtigten. Er übernimmt damit neben dem Anmelder/der Anmelderin die sich aus der Anmeldung erge
benden rechtlichen Verpflichtungen.
2. ZAHLUNG
Nach Eingang der unterschriebenen Fahrtenanmeldung beim Fahrtenleiter und dessen Bestätigung ist die Anmeldung ver
bindlich, d.h. der Reisevertrag zustande gekommen. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Fahrtenanmeldung beim Ski
club Bad Kreuznach e.V. wird eine Anzahlung in Höhe des in der Fahrtenbeschreibung angegebenen Betrages fällig. Der
Betrag der Restzahlung wird schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn an den
Skiclub zu überweisen.
Alle Zahlungen sind auf das Konto des Skiclub Bad Kreuznach e. V. bei der Sparkasse Rhein-Nahe IBAN
DE26560501800000017111 BIC MALADE51KRE zu leisten.
3. LEISTUNG
Mit dem Fahrtenentgelt sind die in der Fahrtenausschreibung angegebenen Leistungen abgedeckt. Verzichtet ein Teilnehmer
auf einen Teil dieser Leistungen, so mindert sich dadurch das Fahrtenentgelt nicht. Das gilt insbesondere für den Fall, dass
ein Teilnehmer aus eigener Entscheidung z.B. die Anreise mit dem Bus nicht nutzt oder auf die Betreuung durch einen
Skiclub–Übungsleiter verzichtet. Teilnehmer, denen wegen eines von Bad Kreuznach ungünstig liegenden Wohnortes die
Nutzung des Busses nicht möglich oder zumutbar ist, erhalten ggf. eine gesonderte Preisauskunft über den jeweiligen Fahrten
leiter. Bei Fahrten mit Busanreise besteht eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen (einschließlich Fahrtenleitung und
Übungsleitern), da die Fahrt ansonsten nicht wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Bei Unterschreitung dieser Teilnehmer
zahl, stimmt der Fahrtenleiter mit den bis dato angemeldeten Teilnehmern ab, ob und wie die Fahrt bzw. die Anreise erfolgen
kann.
Die skiläuferische Betreuung durch unsere Übungsleiter erfolgt entsprechend ihrer Ausbildung und gemäß den im Gastland
geltenden Bestimmungen. Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf skiläuferische Betreuung besteht nicht. Die Betreuung
skiläuferisch routinierter Gruppen kann zugunsten weniger erfahrener Skiläufer eingeschränkt werden. Umgekehrt können
aus organisatorischen Gründen, wenn z. B. die Mindestzahl von 4 Personen pro Gruppe nicht erreicht wird, die betroffenen
Teilnehmer an eine örtliche Skischule verwiesen werden. In diesem Fall wird der Übungsleiteranteil am Fahrtenentgelt erstat
tet: Die Kosten für die örtliche Skischule trägt der Teilnehmer in diesem Fall selbst. Bei minderjährigen Kindern obliegt die
gesamte Organisation mit der örtlichen Skischule den jeweiligen Eltern.
4. Reiserücktritt
Bei Abmeldung nach dem ausgeschriebenen Anmeldeschluss werden Stornogebühren fällig. Diese richten sich nach den
Stornobedingungen der jeweiligen seitens des Skiclubs gebuchten Unterkunft. Die Höhe der Stornogebühren kann unter
schiedlich sein und ist in der Regel auch vom Zeitpunkt des Reiserücktritts in Verhältnis zum Reiseantrittstag abhängig. Der
Skiclub kann zusätzlich einen kleineren Betrag als Abgeltung des vereinsinternen und buchungstechnischen Aufwands erhe
ben. Kann keine Ersatzperson gestellt werden, werden die von evtl. Vertragspartnern geltend gemachten anteiligen Kosten
berechnet. Der Skiclub hat keine Reiserücktrittversicherung. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung abzuschlie
ßen.
5. VERSICHERUNG
Unsere Mitglieder sind im Rahmen der für den Landessportbund Rheinland geltenden Bestimmungen gegen Unfall versichert.
Alle Fahrtenteilnehmer sind durch Sicherungsschein gegen den Insolvenzfall abgesichert.
6. HAFTUNG
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Die Haftung der beauftragten Transportgesellschaften, Hotels, Versi
cherungen usw. bleibt hiervon unberührt. Eine Beeinflussung unserer Fahrten durch höhere Gewalt schließt eine Haftung
unsererseits aus.
7. GEPÄCKVERLADUNG
Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Be- und Entladen ihres Gepäcks selbst zu überwachen bzw. im Rahmen der Anweisun
gen unserer Beauftragten oder Vertragspartner persönlich vorzunehmen oder daran mitzuwirken.
Stand:10/2026
